Auszeichnung
künstlerischer Projekträume
und -initiativen

alpha nova & galerie futura

1986
Am Flutgraben
3
Berlin
12435
alpha nova & galerie futura ist ein seit 1986 bestehender Ausstellungs- und Veranstaltungsort in Berlin, der aus einer dezidiert emanzipatorischen und feministischen Perspektive kulturproduzierende und kulturvermittelnde Praxis verschränkt. Der Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit Künstlerinnen bzw. FLINTA-Personen*. alpha nova & galerie futura schafft einen Raum für die Verknüpfung von politischer Intervention und künstlerischer Praxis, um daraus kritische Standpunkte für Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft zu entwickeln.
Zum Erhalt von Kultur allgemein ist wichtig, sie aus dem ökonomischen Primat zu lösen; dafür stehen alle nicht kommerziellen Projekträume als selbstbestimmte Orte von experimentellen ­Fragestellungen, Versuchen, neuen ästhetischen Formulierungen, Untersuchungen sozialer Realitäten … und es wäre noch viel wichtiger, diese Szene insgesamt in ihrer Vielfalt zu erhalten, als vereinzelte Räume „auszuzeichnen“.Durch die vermehrten Fördermöglichkeiten kann ich als Projektraumbetreiberin weiterhin komplett unabhängig von einer Marktorientierung agieren. Diese Entwicklung ist sehr positiv. Denn gerade in der Randlage Marzahn-Hellersdorf kann es keine marktorientierten Überlegungen für die Ausrichtung eines Programms geben. Es gibt kein tou­ri­s­tisches Publikum. Das Publikum generiert sich aus den Menschen vor Ort. Für Marzahn-Hellersdorf bedeutet dies, dass sich die Menschen oft in prekären finanziellen Situationen befinden, eine marktorientierte Ausrichtung passt nicht in diesen Kontext. Die Themen Stadtmitte − Peripherie, öffentlicher Raum und/oder Rechtspopulismus können nicht marktorientiert verhandelt werden.Ich wünsche mir mehr Selbstverwaltung der Förderungen und weniger Verwaltungshürden oder Barrikaden. Städtischer Leerstand sollte schnell und unbürokratisch zur Zwischennutzung für Projekträume nutzbar gemacht werden, selbstverwaltete künstlerische Freiräume, Projekte oder Haus­gemeinschaften müssen unbedingt erhalten bleiben.